
Frackvorhaben jeder Art in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Einzugsbereichen von Talsperren und Seen, die unmittelbar der Gewinnung von Trinkwasser dienen, sollen beispielsweise untersagt werden. Dieses Verbot soll auch auf Trinkwassergewinnungsgebiete ausgeweitet werden können. In Naturschutzgebieten soll die Errichtung von Fracking-Anlagen untersagt werden.
Weiterhin soll die Beweislast für mögliche Bergschäden den Unternehmen auferlegt werden. „Gerade mit Blick auf die Erdbeben bei uns vor Ort ist dies ein richtiger Schritt“, so Christina Jantz.
Des Weiteren werden strenge Vorschriften für alle Vorhaben getroffen, die auch für zurückgeförderte Frackflüssigkeiten und das Lagerstättenwasser gelten: Im Einzugsbereich von öffentlichen Wasserentnahmestellen muss eine Schädigung des Grundwassers ausgeschlossen werden. Bei Fracking-Vorhaben sollen die Identität sämtlicher eingesetzter Stoffe offenzulegen sein. Weiterhin gibt es eine Berichtspflicht an die zuständige Behörde und eine Überwachung der Rückflüsse und der Bohrlochintegrität findet statt. Dazu wird der weitere Umgang mit dem Flowback und dem Lagerstättenwasser nach dem Stand der Technik konkretisiert.
Die Bundestagsabgeordnete Christina Jantz wertet die Eckpunkte als ersten Erfolg: „Auf Grundlage dieser Eckpunkte werden die beiden SPD-Ministerien die strengsten Regeln einführen, die es jemals gab. Die Eckpunkte stellen einen großen Schritt zu mehr Sicherheit dar. Gemeinsam mit den Wirtschafts- und Umweltpolitikern meiner Fraktion gelingt es uns, strenge Regeln bei der konventionellen Erdgasförderung einzuführen und eine Beweislastumkehr bei Bergschäden auf den Weg zu bringen. Dieses wird in unserer Region zu Fortschritten und mehr Transparenz führen“, so Christina Jantz.
„Dennoch müssen wir im weiteren Verfahren und in der Gesetzgebung darauf achten, dass beispielsweise mit Blick auf die Bergschäden in unserer Region gründliche und praxistaugliche Regelungen gefunden werden. Des Weiteren müssen strenge Vorschriften und ein adäquater Umgang mit Lagerstättenwasser gefunden werden. Des Weiteren sind angezeigte Giftfunde sehr ernst zu nehmen, wie in Rotenburg und im Heidekreis rund um Förderanlagen geschehen. Hier brauchen wir effektive Maßnahmen, um jedwede Gefährdung auszuschließen. Unsere Erfahrungen vor Ort werde ich in den Gesetzgebungsprozess einfließen lassen“, so die Bundestagsabgeordnete Christina Jantz abschließend.