

Für die Bundestagsabgeordnete Christina Jantz ist der Mindestlohn ein großer Erfolg der SPD. „Viele Jahre hat die SPD gemeinsam mit den Gewerkschaften dafür gekämpft, dass in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt wird, ohne dass eine einzige Branche ausgenommen wird. Diese zentrale Forderung haben wir erfolgreich in den Koalitionsverhandlungen eingebracht und sie werden jetzt, früher als erwartet, durchgesetzt. Das bedeutet auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Landkreisen Osterholz und Verden ein Ende von schlechten Löhnen. Vor allem vielen Frauen wird mit dem Mindestlohn geholfen, weil sie besonders von niedrigen Löhnen betroffen sind. Auch die Generation Praktikum gehört der Vergangenheit an. Die SPD fordert seit Jahren faire Regeln für Praktika. Deswegen bekommen auch Praktikantinnen und Praktikanten zukünftig den Mindestlohn. Davon ausgenommen sind lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten“, so Christina Jantz.
Die in den vergangenen Wochen vielfach eingeforderten Ausnahmen vom Mindestlohn wird es in der Form nicht geben. Übergangsregelungen für Abweichungen vom Mindestlohn von 8,50 Euro sind grundsätzlich nur bis zum 31.12.2016 möglich, also zeitlich sehr begrenzt. Das aber auch nur dann, wenn ein entsprechender Tarifvertrag es vorsieht und dieser für allgemein verbindlich erklärt wurde oder die Übergänge im Gesetz vorgesehen sind, wie für Zeitungszusteller und Erntehelfer.
„Aber auch für diese Berufsgruppen gilt: Ab dem 1. Januar 2017 wird der Mindestlohn von 8,50 Euro in ganz Deutschland und ausnahmslos für alle Branchen gelten – flächendeckend. Nach diesem Datum wird die Höhe des Mindestlohns jährlich überprüft. Zum ersten Mal mit Stichtag 1. Januar 2018. Insgesamt wird es durch die Regelungen mehr Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt geben“, so Christina Jantz abschließend.