Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetztes verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Mit den Stimmen der Großen Koalition ist das Gesetz im Bundestag verabschiedet worden.

„Oberstes Gebot ist es, Arbeitsplätze sowohl in den energieintensiven Industrien als auch in der Branche der Erneuerbaren Energien zu erhalten. Die Kostensteigerung gerade im Hinblick auf die EEG-Umlage wird gebremst, der Strommarkt wird angepasst und unsere Entscheidungen müssen mit europäischem Recht vereinbar sein“, so die Bundestagsabgeordnete.

Besonders im Bereich der Biogas- und Biomethananlagen, wie sie bei uns in der Region häufig zu finden sind, gab es insbesondere über die künftige Förderung der Anlagen kontroverse Diskussionen. Die Förderung von bestehenden Anlagen ändert sich nicht – sie genießen Bestandsschutz.

„Gleichzeitig müssen wir erkennen, dass die Biogasbranche in der Vergangenheit stark zugelegt hat. Deutschlandweit gingen in den letzten fünf Jahren über 3.800 neue Anlagen an das Netz. Rund 20 Cent kostet 1 kWh Biogasstrom. Windstrom dagegen kommt mit 5 bis 8 Cent aus. Deswegen fährt das verabschiedete Gesetz die Förderung für neu zu bauende Bioenergie leicht zurück. Anders sieht dies bei kleinen Anlagen aus, die zu einem hohen Anteil Gülle einsetzen. Aufgrund des hohen Beitrags zum Klimaschutz werden diese nur geringfügig anders gefördert. Zukünftig wird der Strom neuer Anlagen mit 23,73 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Bei der Übergangsregelung für Biogasanlagen, die in der Vergangenheit erweitert wurden, wird die förderfähige Strommenge auf 95 Prozent der am 31. Juli 2014 bestehenden installierten Leistung festgelegt. Blockheizkraftwerke, die bisher Erdgas nutzten, können auch künftig zu den alten, das heißt höheren, Fördersätzen auf Biomethan umsteigen, wenn sie ausschließlich Biomethan aus bestehenden Gasaufbereitungsanlagen nutzen und für jedes ‚neue‘ Kraftwerk ein ‚altes‘ Kraftwerk außer Betrieb geht.“, so Christina Jantz.

Zur gerechteren Verteilung der Kosten werden zukünftig auch Eigenstromerzeuger an den Kosten der EEG-Umlage beteiligt. Kleinanlagen, wie Solaranlagen auf dem eigenen Hausdach, die eine Leistung von unter 10 kW haben, bleiben von der Umlage befreit und werden entlastet.