
„Die weiter zu untersuchenden Strecken werden jetzt nach wichtigen Kriterien wie Verkehrspotenzial, Konkurrenzsituation, Ziele der Raumordnung, nachhaltige Mobilität, Kosten und natürlich Akzeptanz in der Region begutachtet“, erklärt die Bundestagsabgeordnete.
Die Finanzierung der Investitionskosten der Reaktivierung wird zu 75 Prozent vom Land getragen, die Restkosten müssten die Landkreise und die Kommunen vor Ort übernehmen. Die Möglichkeit der Reaktivierung von Haltepunkten können die betroffenen Kommunen direkt bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen prüfen lassen. „Hier soll unkompliziert und zügig per Einzelfallprüfung vorgegangen werden“, so Christina Jantz abschließend.