Entgeltgleichheitsgesetz ist überfällig

Lohndiskriminierung ist beschämend und nicht länger hinnehmbar. Dies bestätigen auch aktuelle Zahlen der Europäischen Kommission zum geschlechterspezifischen Lohngefälle. Daher werden sich der SPD-Kreisverband Verden und die SPD-Bundestagsfraktion weiterhin gemeinsam mit den Gewerkschaften für eine gesetzliche Regelung für Entgeltgleichheit einsetzen, betont SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik.

Bernd Michallik aus Langwedel ist Vorsitzender der SPD im Landkreis Verden.

Leider sei eine entsprechende SPD-Gesetzesinitiative im Jahr 2013 im Bundestag an den Stimmen von Unionsparteien und FDP im ersten Anlauf gescheitert, bedauert der SPD-Politiker. Wie er an Hand aktueller Zahlen erläutert, beträgt der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Stundenlohn von Frauen und Männern innerhalb der Europäischen Union 16,2 Prozent. Der von der EU-Kommission vorgelegte Bericht macht leider einmal mehr deutlich, dass sich an dieser Ungerechtigkeit in den vergangenen Jahren leider kaum etwas zu Gunsten der Frauen bewegt hat, rügt Bernd Michallik.

Das Lohngefälle ist weiterhin groß. Laut EU-Zahlen arbeiten Frauen in Europa verglichen mit ihren männlichen Kollegen umgerechnet noch immer 59 Tage im Jahr unentgeltlich. Deutschland kommt bei den Zahlen der EU-Kommission nach den Erläuterungen des SPD-Kreisvorsitzenden besonders schlecht weg. Hier beträgt die Lohndifferenz nämlich über 22 Prozent. Nach Ansicht von Michallik macht der EU-Bericht auch klar, dass die Anwendung des Grundsatzes der Lohngleichheit unter anderem durch mangelnde Transparenz der Entgeltsysteme und auch dürch Mängel an klaren Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Lohnungleichheit betroffen sind, behindert wird.

Der SPD-Kreisverein Verden hält diese Lohndiskriminierung für beschämend und nicht länger akzeptabel. Deshalb fordert die Kreis-SPD erneut zusätzliche gesetzliche Maßnahmen zur Durchsetzung von Lohngleichheit. Es muss endlich erreicht werden, so Bernd Michallik, dass Frauen ein Recht auf gleiche Bezahlung bei gleicher und gleichwertiger Arbeit haben.