Politikwechsel im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Zum Jahreswechsel hat Dietmar Teubert, DGB- und AfA-Kreisvorsitzender, in einem Rück- und Ausblick 2013/14 den bei der Bundestagswahl vollzogenen Politikwechsel und die Bildung der schwarz-roten Bundesregierung begrüßt, weil dies die Chance für eine neue Ordnung am Arbeitsmarkt und für flexiblere Übergänge in den Ruhestand bietet.

Dietmar Teubert ist Vorsitzender der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im Landkreis Verden.

Der Verdener hält den ausgehandelten Koalitionsvertrag zwischen Unionsparteien und Sozialdemokraten für einen Kompromiss, der aber eindeutig eine sozial- und arbeitnehmerfreundliche Handschrift trägt. Insbesondere in folgenden zentralen Bereichen schafft er nach Ansicht von Dietmar Teubert die Grundlage für eine neue Ordnung der Arbeit und mehr soziale Gerechtigkeit: So gibt es an 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn in Ost- und Westdeutschland in allen Branchen. Übergangsfristen hierzu können nur von den repräsentativen Sozialpartnern der Gewerkschaften und Arbeitgebern vereinbart werden. Damit wird auch die Tarifautonomie gestärkt und Missbrauch verhindert, wie es ihn in der Leiharbeit gegeben hat, betont Sozialdemokrat und Gewerkschafter Teubert.

Er hält die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns für einen historischen Durchbruch, für den sich Gewerkschaften und SPD-Arbeitnehmerorganisation seit vielen Jahren eingesetzt haben. Auch wird es mit der vereinbarten Allgemeinverbindlichkeitserklärung künftig ein wirksames Instrument geben, so Teubert erfreut, um die Tarifbindung zu stärken. Damit werden endlich wieder mehr Beschäftigte unter den Schutz tariflich vereinbarter Arbeitsbedingungen kommen.

Ferner werde die Öffnung des Arbeitnehmer-Endsendegesetzes für alle Branchen den Tarifvertragsparteien Gelegenheit geben, tarifliche Mindestlöhne auch oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns zu vereinbaren. Mit diesem beachtlichen Paket für gerechtere Löhne werden nach Ansicht des AfA-Kreisvorsitzenden die Einkommens- und Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nachhaltig verbessert und die Tarifautonomie gestärkt.

Der AfA-Kreisvorsitzende begrüßte auch die beabsichtigten Maßnahmen gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen sowie das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitern als Streikbrecher. Die Höchstüberlassungsdauer soll zudem auf 18 Monate begrenzt werden und besonders wichtig: Spätestens nach 9 Monaten gilt gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Teubert, selbst Betriebsratsvorsitzender, hält es auch für wegweisend, dass die Rechte der Betriebsräte beim Einsatz von Werkverträgen konkretisiert werden sollen. Gerade die stärkere Regulierung von Leiharbeit und Werkvertragspraxis würdigt der AfA-Kreisvorsitzende als wichtigen Schritt zur Stärkung des Normalarbeitsverhältnisses.

Als ebenso positiv bezeichnet Teubert die geplanten dringend notwendigen Verbesserungen in der Alterssicherung, zumal schon heute viele Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bis zum gesetzlichen Renteneintritt arbeiten können. Deshalb sei die Erhöhung der Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente auch ein dringend erforderlicher Schritt gegen Altersarmut.

Auch sei der abschlagsfreie Rentenzugang zwischen 63 und 65 Jahren nach 45 Beitragsjahren eine faire Ausstiegsmöglichkeit für viele Menschen in besonders belastenden Berufen. Teuberts Fazit: "Diese Maßnahmen bedeuten einen großen Fortschritt für eine neue Ordnung der Arbeit und des Ruhestandes".