
Erschütternde Beispiele gibt es in Schlachthöfen oder in der Getränke-Logistik. Das Gesetz gibt Betriebsräten heute keine ausreichenden Rechte, diese ausbeuterischen Werkverträge zu stoppen.
Die neue Bundesregierung muss nach Ansicht des AfA-Kreisvorsitzenden Dietmar Teubert dringend handeln.
Über die Bedingungen beim Einsatz von Werkverträgen müssen die Betriebsräte künftig mitbestimmen können – eine gesetzliche Regulierung der Werkverträge ist überfällig.
Die SPD-Arbeitnehmerorganisation und der DGB im Landkreis begrüßten daher auch die Initiative des Landes Niedersachsen, Betriebsräten ein Zustimmungsverweigerungsrecht bei Werkverträgen zu geben. Wird dies nicht umgesetzt, gibt es demnächst drei Klassen im Betrieb: die Stammbelegschaft, die Leiharbeiter und rechtlose Werkvertragsbeschäftigte.", so Teubert warnend.