Gesetzesinitiative zur Erdgasförderung gleicht „weißer Salbe“

„Nach jahrelangem Nichtstun legt Schwarz-Gelb jetzt im Schnellverfahren eine Schmalspurregelung für das Fracking vor. Während positiv zu bewerten ist, dass es eine Umweltverträglichkeitsprüfung für zukünftige Förderungen geben soll, greift der Gesetzesentwurf deutlich zu kurz,“ attestiert Christina Jantz (SPD-Bundestagskandiatin).

Christina Jantz (Schwanewede) ist SPD-Bundestagskandidatin für den Wahlkreis Verden/Osterholz.

So sieht die Bundesregierung für die Bohrfelder keine Umweltverträglichkeitsprüfungen vor, für die es bereits einen Rahmenbetriebsplan gibt. Das heißt auch für Förderfelder wie in Völkersen soll es nach dem Willen der Bundesregierung nach wie vor keine Umweltverträglichkeitsprüfungen geben.

Angesichts dieses umweltpolitischen Neulands ist ein schrittweises Herantasten richtig. „Aus diesem Grund hätte die Bundesregierung den Beschluss des Bundesrates übernehmen sollen“, bemerkt Lars Klingbeil (SPD-Bundestagsabgeordneter). Grundlage des Bundesratsbeschlusses ist beispielsweise ein Moratorium und sind wissenschaftlich begleitete Einzelbohrungen, deren Auswirkungen dann ausgewertet werden können. „Noch vor der Niedersächsischen Landtagswahl hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt für die Anträge von SPD und Grünen im Bundestag gestimmt“, erinnert Jantz. Diese Anträge sahen ebenfalls ein Moratorium und obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfungen vor.

Von der Forderung dieser harten Auflagen für die Erdgasförderung weicht Andreas Mattfeldt mittlerweile wieder ab. „Sieht er doch seine Anforderungen mit der Gesetzesinitiative von Herrn Altmaier und Herrn Rösler bereits erfüllt, die die für Völkersen allerdings wichtigen Punkte gar nicht regelt“, verdeutlicht Jantz.

Offensichtlich musste Andreas Mattfeldt doch unter dem politischen Druck nachgeben und den Fracking-freundlichen Positionen im Bundestag deutliche Zugeständnisse machen.  „Klare Regelungen sehen anders aus“, machen Jantz und Klingbeil hingegen deutlich. Sie fordern obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfungen auch für bestehende Bohrfelder sowie das Verbot des Verpressens von Lagerstättenwasser. Des Weiteren muss sich der Gesetzgeber mit dem Umgang von giftigen Frackfluiden befassen.