
Für Dietmar Teubert ist dieser Vorschlag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefährlich. Nach den bisherigen Verlautbarungen gestattet er Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern nämlich eine schärfere Kontrolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als dies bisher der Fall war. Würde der Entwurf zum Gesetz, dürften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar nicht mehr heimlich per Video überwacht werden. Sobald dies aber offen erfolgt und mit Wissen der Kontrollierten, soll eine ständige und uneingeschränkte Überwachung am Arbeitsplatz sowie in Pausen-, Ruhe- und Raucherräumen zulässig sein. Diese massive Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten ist für den Sozialdemokraten und Gewerkschafter Teubert nicht akzeptabel.
Wenn für den Staat gilt, dass eine elektronische Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern nur aus einem bestimmten Anlass heraus, etwa beim konkreten Verdacht einer schwerwiegenden Straftat, vorgenommen werden darf, muss dies erst Recht für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Eine ständige elektronische Überwachung am Arbeitsplatz greift tief in die Privatsphäre der Arbeitnehmer ein und ist unverhältnismäßig. Arbeitnehmer werden von einer offenen Überwachung stark verunsichert. Eine Regelung, die für eine solche Überwachung die gesetzliche Grundlage lieferte, würde einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen und wäre damit letztlich wohl verfassungswidrig, vermutet der AfA-Kreisvorsitzende.
Wer abhängig Beschäftigte umfassend überwachen möchte, zeigt tiefes Misstrauen gegenüber den Menschen, mit denen er zusammenarbeitet, um gemeinsam wirtschaftliche Erfolge zu erzielen. Wer Videoüberwachung am Arbeitsplatz in dieser Weise nutzen möchte, macht in erster Linie deutlich, dass er die modernen Führungstechniken zur Förderung von Leistung und Motivation auf Basis von Fairness am Arbeitsplatz gegenüber den vielen loyalen Beschäftigten nicht verstanden hat, so Dietmar Teubert erbost.