AfA fordert die bessere Regelung von Werkverträgen

"Betriebsräte müssen ein Recht auf Mitbestimmung beim Abschluss von Werkverträgen bekommen!" Bei dieser Forderung sind sich der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im Landkreis Verden (AfA) und SPD-Kreistagsabgeordneter Heinz Möller (Verden) sowie DGB- und ver.di-Kreisvorsitzender Dietmar Teubert absolut einig.

Heinz Möller (Verden) ist Sozialpolitiker in der SPD-Kreistagsfraktion.
Dietmar Teubert aus Verden ist Vorsitzender der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im Landkreis Verden.

AfA-Sprecher Heinz Möller erläutert dazu, dass bereits seit Jahren eine allgemeine Flexibilisierung bei den Arbeitsverhältnissen zu verzeichnen sei, wobei Werkverträge insbesondere seit den Einschränkungen und tariflichen Regelungen bei der Leiharbeit zum Einsatz kämen. So gab es in Deutschland 1986 rund 41.000 Werkverträge. Inzwischen sind es bereits über 900.000. Es ist davon auszugehen, dass aktuell rund 3 Prozent aller Arbeitnehmer über Werkverträge beschäftigt sind. Alle Branchen seien davon betroffen. Auch immer mehr Unternehmen würden dadurch die Tarifbindung zu Lasten der Arbeitnehmerschaft verlieren. Es bedeutet in der Konsequenz ebenfalls, dass das wirtschaftliche Risiko der Betriebe immer weiter auf die Arbeitnehmer verlagert wird, rügt der SPD-Kommunalpolitiker.

DGB- und ver.di-Kreisvorsitzender Dietmat Teubert begrüßte es, dass die SPD die Gefahren der Ausnutzung des Instrumentes der Werkverträge erkannt habe. Häufig würden diese Verträge genutzt, um die Risiken auf die Schwächsten, wie etwa Soloselbständige abzuwälzen, die am Ende von ganzen Ketten von Subunternehmen stehen. Oft liege hier sogar der Fall illegaler Arbeitnehmerüberlassung vor, kritisiert Gewerkschafter und Betriebsratsvorsitzender Dietmar Teubert. Der Missbrauch der Werkverträge müsse deshalb systematisch untersucht und die Kriterien für zulässige Arbeitsverhältnisse klarer definiert werden, unterstreicht der DGB-Kreisvorsitzende. Nach den endlich erfolgten Verschärfungen bei der Leiharbeit, müssen entsprechende Regelungen jetzt auch für Werkverträge eingeführt werden, fordert Teubert.

In diese Richtung argumentiert auch AfA-Sprecher und SPD-Kreistagsabgeordneter Heinz Möller. Er nennt es ein Unding, dass Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) keinen Handlungsbedarf bei dieser Problematik sieht. Die erreichte Beschränkung der Leiharbeit sei eigentlich noch nicht einmal ausreichend.Wenn diese Regelungen durch verantworungslose Unternehmen durch eine Flucht in Werkverträge auch noch ausgehöhlt werden, so Möller, gibt es an dieser Stelle eindeutig einen Regelungsbedarf.

Möller verwies in diesem Zusammenhang auf Erfahrungen im europäischen Raum mit Maßnahmen gegen den Missbrauch von Werkverträgen. In Belgien und Irland gehe der Gesetzgeber davon aus, dass ein Arbeitsverhältnis besteht, wenn der Beschäftigte nicht frei über seine Arbeitszeit bestimmt und die Arbeit selbst organisiert. In Holland werde ein Arbeitsverhältnis unterstellt, wenn eine Person mindestens drei Monate lang regelmäßig in einem bestimmten Umfang für denselben Auftraggeber arbeitet. Solche Regelungen wären auch für Deutschland sinnvoll, urteilt der AfA-Sprecher.

Daneben sei auch eine verstärkte Sensibilisierung der Arbeitnehmervertretungen wichtig, betont DGB-Chef Dietmar Teubert. So würden sich Unternehmen häufig von spezialisierten Anwaltskanzleien darüber beraten lassen, wie sie Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer umgehen können. Deshalb müssen auch die Arbeitnehmervertretungen und ihre Organisationen mit dem Problem professionell umgehen und die Kollegenschaft in den Betrieben in diesen Fragen schulen, damit sie nicht zulässige Werkverträge rechtzeitig erkennen und dagegen vorgehen können, bekräftigte Gewerkschafter Teubert abschließend.