
Es sollten nur die Bildungsangebote von der Umsatzsteuer befreit bleiben, die "spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten " vermitteln. Diese Pläne hätten nicht nur viele Bindungsbereiche der Volkshochschulen und anderer Weiterbildungsträger zu 19 Prozent verteuert, sondern auch die Kommunen finanziell belasten können.
Katja Starke-Heinbokel freut sich, das die Protestbriefe der Volkshochschulen und anderer öffentlicher Weiterbildungsträger sowie der Sozialdemokraten jetzt gefruchtet haben und die Bundesregierung von einer Neuregelung Abstand nehmen will. Die SPD-Kreistagsabgeordnete dazu: "Der moderne Bildungsbegriff setzt auf lebenslanges Lernen und trennt nicht zwischen beruflicher und allgemeiner Weiterbildung".
In diesem Sinne sei die Vermittlung des Umgangs mit dem Handy an Senioren genau so förderfähige Bildung wie der Englisch-Kurs für Arbeitnehmer oder die Alphabetisierung für Lese- und Rechtschreibschwache. Katja Starke-Heinbokel: "Es geht um Teilhabe an Arbeit, Gesellschaft und kulturellem sowie politischem Leben." Kriterien zur Abgrenzung zwischen Bildung und Freizeit könnten hier fachlich in der Praxis nicht überzeugen.
Starke-Heinbokel abschließend: "Dieser ‚Irrweg‘ aus dem Bundesfinanzministerium ist nun zum Glück gestoppt. Die Träger der öffentlich-verantwortlichen Weiterbildung und die Sozialdemokraten haben mit ihrer Protestwelle die Politiker von Schwarz-Gelb zum Umdenken gebracht."