
SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik erwartet von Unionsparteien und FDP, ihren Gesetzentwurf deutlich nachzubessern und klare Regelungen für die gesamte Tierhaltung vorzulegen, Gerade die ländlichen Regionen im Land Niedersachsen haben keine Zeit mehr für schwarz-gelbe Ignoranz in Sachen Massentierhaltung. Die Privilegierung der Tierhaltung im Baurecht muss künftig schon bei Erreichen der jeweils unteren Schwellenwerte im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen – ohne eine unnötige Vorprüfung und ohne zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung zu unterscheiden.
Außerdem sei in diversen Diskussionsveranstaltungen der Kreis-SPD zu dieser Thematik deutlich geworden, betont Bernd Michallik, dass die kommunale Steuerungsfähigkeit in diesen Fragen deutlich erhöht werden muss, um den zuständigen Stellen endlich die Möglichkeit zur Lösung potentieller Probleme vor Ort zu geben. Leider ist festzustellen, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung und ihre Sprachrohre in der Region mit ihrer geplanten Novelle keines der drängenden Probleme im Bereich Tierhaltung entschärfen will, rügt der SPD-Kreisvorsitende.
Viele der landwirtschaftlichen Intensivtierhalter würden außerdem, anders als bäuerliche Familienbetriebe, nur über fiktive Futteranbauflächen verfügen. Investoren der gewerblichen Tierhalung dürfen sich künftig nicht mehr durch wahllosen Ankauf von Anbauflächen zu "virtuellen Landwirten" machen können. Auch das Unterlaufen der
Schwellenwerte durch Stückelung der Anlagen müsse wirksam unterbunden werden können, regt Bernd Michallik an.
Leider habe der offene Streit zwischen den CSU-Ministern Peter Ramsauer und Ilse Aigner um die Privilegierung der Intensivtierhaltung bereits in der Vergangenheit zu monatelangen Verzögerungen der Novelle geführt. Dabei habe die CSU mal wieder viel Lärm um Nichts veranstaltet. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werde sich nun zeigen, so der SPD-Kreisvorsitzende, wie ernst Schwarz-Gelb die Probleme um die Massentierhaltung und die nachhaltige Stärkung der gemeidlichen Planungshoheit in Bezug auf Tierhaltungsanlagen nimmt.