
"CDU und CSU müssen jetzt Farbe bekennen", erklärte Sozialdemokrat und Gewerkschafter Teubert. Es reiche nicht aus, wenn sich die derzeitige Bundesregierung dauerhaft mit der Blockade durch den kleineren Koalitionspartner durchwurschtele. Die entscheidende Frage ist für Teubert: "Ist die Bundesregierung bei einem entscheidenden Thema für die Zukunft unserer Gesellschaft wie dem Mindestlohn handlungsfähig oder nicht? Nicht akzeptabel ist für die SPD-Arbeitnehmerschaft und die Gewerkschaften, dass die CDU/FDP-Landesregierung Niedersachsens im Bundesrat aktuell gegen einen Gesetzentwurf des Landes Thüringen zur Einführung des Mindestlohns gestimmt hat.", so SPD-Kommunalpolitiker Teubert.
Teubert forderte in diesem Zusammenhang die heimischen CDU-Landtagsabgeordneten und CDU-Landtagskandidaten auf, jetzt Führungsstärke zu zeigen und auf ihre Parteioberen in Hannover dahingehend einzuwirken, dass das Land Niedersachsen bei künftigen Abstimmungen konsequent für einen deutschlandweit einheitlichen Mindestlohn votiert. Der AfA-Kreisvorsitzende verdeutlichte auch die SPD-Position: "Wir wollen Vorfahrt für gute Arbeit und gute Löhne. Menschen, die in Vollzeit arbeiten, müssen davon auch leben können. Wir brauchen deshalb eine Haltelinie nach unten, die den Beschäftigten in Deutschland ein existenzsicherndes Einkommen garantiert".
Dafür muss sich auch Niedersachsen künftig einsetzen, fordert Dietmar Teubert, damit endlich zusätzliche Bewegung in die festgefahrene Mindestlohndebatte in Deutschland kommt. Der DGB-Kreisvorsitzende begrüßte auch die klare Positionierung der Europäischen Kommission, die von der Bundesregierung bereits mehrmals verlangt hatte, endlich einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro als Untergrenze einzuführen, um der Armutsschwelle zu begegnen und die Inhalte der Europäischen Sozialcharta umzusetzen.
Inhaltlich betonte Teubert, dass der allgemeinverbindliche Mindestlohn bundeseinheitlich für alle Branchen gelten muss. Tarifverträge, die Vergütungen unterhalb des Mindestlohns von 8,50 Euro enthalten, müssen innerhalb einer Übergangsfrist von einem Jahr angepasst werden. Geschieht dies nicht, gilt automatisch der Mindestlohn.