
Diese Forderung erhob der sozialpolitische Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion Fritz-Heiner Hepke angesichts der bekannt gewordenen Milliardenüberschüsse der gesetzlichen Krankenkassen jetzt aktuell in Verden.
"Die pflegebedürftigen Heimbewohner aus den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung herauszunehmen, hat sich als struktureller Fehler erwiesen und sollte wieder rückgängig gemacht werden.", kritisierte SPD-Kreistagsabgeordneter Hepke die entsprechende Gesetzesgrundlage und ergänzt: "Der Wohnort darf nicht über eine Kostenübernahme entscheiden".
Die Krankenversicherung übernimmt bekanntlich die Kosten der Behandlungspflege für Pflegebedürftige, die zu Hause wohnen. Heimbewohner müssen ihre Behandlungspflege in der Regel selbst bezahlen. Dies hält Hepke für einen Systemfehler, der repariert werden muss. Auch der Umfang dieser Krankenpflegearbeit hat in den letzten Jahren stark zugenommen.
Das habe auch die Haushaltskasse des Landkreises zu spüren bekommen, so der SPD-Sozialpolitiker, der auch AWO-Kreisvorsitzender ist, da die Sozialhilfe für die Krankenbehandlungskosten aufkommen muss, wenn Heimbewohner diese Leistungen nicht selbst bezahlen können.
"Die Krankenkassen sind in der Pflicht, alle Versicherten gleich zu behandeln. Sie haben kein Recht, sich auf Kosten der Heimbewohner und des Landkreises zu sanieren und noch höhere Überschüsse zu erwirtschaften.", betont der stellvertretende Vorsitzende der sozialdemokratischen Kreistagsfraktion.