Häusliche Gewalt gegen Frauen immer noch Problem

Es gibt unwiderlegbare Argumente, warum auch im Landkreis Verden ein Frauenhaus mit öffentlicher Finanzierung weiterhin betrieben werden muss, erklärte SPD-Kreistagsabgeordneter Fritz-Heiner Hepke. "Schutz und Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt sind für Frauen vielerorts nicht ausreichend gewährleistet, kritisiert der Achimer SPD-Vorsitzende Hepke.

Fritz-Heiner Hepke aus Achim ist langjähriger Sozialpolitiker und SPD-Kreistagsabgeordneter.

Bei seinen Aussagen bezog sich SPD-Sozialpolitiker Hepke auf einen aktuellen Bericht der Bundesregierung zur Situation der Schutzeinrichtungen für Frauen. Danach mussten im Jahr 2011 rund 9.000 Frauen von Frauenhäusern abgewiesen werden. Ursache sind nach Erkenntnissen der Sozialdemokraten sowie der Sozialverbände und Wohlfahrtsorganisationen die seit langem angemahnten Defizite bei der finanziellen Absicherung des Schutzes gewaltbetroffener Frauen. "Jede Frau muss einen Anspruch auf Schutz vor Gewalt haben.", folgerte Hepke.

Positiv sei dagegen, fuhr der Sozialdemokrat fort, dass der Bericht die hohe Qualität des bestehenden Angebots für schutzsuchende Frauen und deren Kinder bestätigt. Dennoch müsse das derzeitige System der Finanzierung, was einem bunten Flickenteppich gleicht, unbedingt reformiert werden. Ein unzureichender Schutz habe weitreichende negative gesundheitliche Auswirkungen, er beeinträchtigt die familiären und sozialen Beziehungen sowie die berufliche Entwicklung der Frauen.

Besonders die Kinder würden oft ein Leben lang unter den Gewalterfahrungen leiden. "Benötigt wird ein mit ausreichenden Mitteln ausgestattetes Hilfe- und Unterstützungssystem, das es den Frauen ermöglicht, auch in anderen Bundesländern oder Landkreisen unbürokratisch Schutz in Frauenhäusern zu finden.", betont SPD-Sozialpolitiker Hepke.

Die Sozialdemokraten sehen sich gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden durch den Lagebericht in ihrer Forderung nach einer bundesweiten Regelung bestätigt und setzen sich für einen Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder ein. Hepke verwies auch auf ein aktuelles Rechtsgutachten der Wohlfahrtsorganisationen, welches verdeutliche, dass die Bundesregierung dies regeln kann und muss. "Nur ein verbindlicher Rechtsanspruch sorgt für effektiven Schutz und schnelle Hilfe für betroffene Frauen und ihre Kinder. Die Bundesregierung darf sich nicht länger herausreden, sondern muss ihrem Schutzauftrag nachkommen und endlich handeln.", erklärte Hepke. Das von der Bundesregierung jetzt eingerichtete Hilfetelefon reiche nicht aus. Hier sei man vor Ort schon seit Jahren viel weiter. Dieses Angebot könne daher nur das bestehende Hilfesystem ergänzen, aber nicht die offensichtlichen Lücken vielerorts schließen.