SPD und Gewerkschaften setzen Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche durch

Am Ende konnten weder die FDP noch die Arbeitgeberverbände verhindern, was richtig und gut ist. In der Weiterbildungsbranche wird es nämlich künftig einen Mindestlohn von 12,60 Euro in Westdeutschland und 11,25 Euro in den neuen Bundesländern geben. Damit müssen die Beschäftigten im Bereich der Weiterbildung endlich unter würdigen und angemessenen Bedingungen bezahlt werden, kommentiert der AfA-Kreisvorsitzende Dietmar Teubert erfreut.

Dietmar Teubert (Verden) ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) der SPD im Landkreis Verden und DGB-Kreisvorsitzender.

Das verbessert die Arbeits- und Lebensperspektiven von bundesweit über 30.000 Beschäftigten und hilft auch, das notwendige Qualitätsniveau der Bildungsgänge zu sichern. "Ohne die SPD und ohne die Unterstützung der Gewerkschaften und der verantwortungsbewussten Trägerverbände wäre dieser Fortschritt und diese gerechteren Beschäftigungsbedingungen nicht möglich gewesen.", sagt Teubert.

"Dieser Erfolg musste gegen die schwarz-gelbe Koalition durchgesetzt werden. Wie immer, wenn es um die Einführung von Mindestlöhnen und gute Arbeitsbedingungen geht.", betont Sozialdemokrat und Gewerkschafter Teubert. Im Jahr 2010 hatte Schwarz-Gelb diesen Mindestlohn noch entschieden blockiert. Erst im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat zur SGB-II-Novelle hatte die SPD dann in einem erneuten Anlauf durchsetzen können, was sich jetzt als Erfolg darstellt. Deshalb ist diese Entscheidung für die vielen Beschäftigten in der Weiterbildungsbranche eine gute Entscheidung, "weil es für gute Arbeit auch faire Löhne geben muss.", unterstrich Teubert.