
Bei seinen warnenden Worten bezog Möller sich auf eine aktuelle Untersuchung des hannoverschen Pestel-Instituts. Danach werden Mietpreissteigerngen, insbesondere bei der Wieder- und Neuvermietung der Wohnungen, von 20 bis 30 Prozent befürchtet, wenn nicht mehr Mietwohnungen geschaffen werden. "Dies hat die Kreisbaugesellschaft im Landkreis Verden zum Glück bereits erkannt und ihr Engagement beim Bau von Mietwohnungen und einer energetischen Modernisierung der älteren Wohnungen in den letzten Jahren erheblich gesteigert.", lobt der Vorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschusses im Verdener Kreistag.
Aber dieses Engagement reicht längst nicht aus. Die SPD im Landkreis Verden fordert daher von der Bundes- und Landesregierung, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau verbessert und ein klares Bekenntnis für den sozialen Wohnungsbau abgegeben werden muss. "Dazu gehört auch Klarheit darüber, dass das Land Niedersachsen in den kommenden Jahren mit mehr Bundesmitteln für die soziale Wohnraumförderung rechnen kann.", fordert der SPD-Kommunalpolitiker. Gleichzeitig sollte der Bundesgesetzgeber Regelungen zur Begrenzung der Neuvertragsmieten treffen. Sie sollten die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent
übersteigen dürfen, wie es der Mieterverein seit langem fordert.
Der SPD-Kreistagsabgeordnete hält es ferner für erforderlich, die notwendige energetische Sanierung der alten Gebäudebestände nicht allein auf dem Rücken der Mieter durchzuführen. Er ist der Ansicht, dass die Energiewende sowie die Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbereich nur gelingen kann, wenn die Bundesregierung endlich auch deutlich sagt, wer die Kosten für die Erneuerung von Fenstern, Fassaden und Heizungen tragen soll. "Die Regelung dieser Fragen ist erheblich wichtiger", so Heinz Möller, "als die von CDU/CSU und FDP vorgesehene Einschränkung oder Abschaffung der Mieterrechte im Zusammenhang mit der energetischen Modernisierung."
Für den Sozialdemokraten ist klar, dass die dauerhaften Mehrbelastungen nach energetischen Modernisierungen auf Grundlage der jetzigen Mieterhöhungsvorschriften in Frage gestellt werden müssen, weil sie trotz Abzug der Heizkostenersparnis zu höheren Montasmieten von rund 150 Euro im Monat bei einer 70 Quardratmeter großen Wohnung führen würden. Daran ist zu sehen, dass die bisherige Verknüpfung zwischen Modernisierungskosten und möglicher Mieterhöhung höchst fragwürdig und für den Großteil der Mieter nicht tragbar ist. Stattdessen müsse an den Erfolg der energetischen Sanierung angeknüpft werden, folgert Möller. Je mehr Heizenergie nachweislich eingespart werden kann, umso höher sollte die Miete steigen können, aber nicht darüber hinaus.